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Die elektronische Patientenakte (ePA): Chancen und Herausforderungen für Heilpraktiker

Ab dem 15. Januar 2025 startet die elektronische Patientenakte (ePA) in ersten Modellregionen in Deutschland. Ziel ist es, medizinische Daten von Patienten zentral zu bündeln, um die Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern zu verbessern. Doch was bedeutet das für Heilpraktiker? Wir beleuchten die Vor- und Nachteile, beantworten häufige Fragen und geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist eine digitale Plattform, in der medizinische Daten von Patient:innen gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Befunde, Diagnosen, Medikationspläne oder Impfungen. Patienten entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.

Pro und Contra der ePA für Heilpraktiker

Pro:

  1. Schneller Überblick über den Gesundheitsstatus der Patient
    Heilpraktiker können (bei Zustimmung der Patient:innen) wichtige medizinische Informationen einsehen, was die Behandlung erleichtert.
  2. Verbesserte Kommunikation mit anderen Gesundheitsdienstleistern
    Durch den Austausch relevanter Informationen könnten Doppeluntersuchungen oder Therapieüberschneidungen vermieden werden.
  3. Zeitersparnis bei der Anamnese
    Wichtige Daten, wie Laborergebnisse oder vorangegangene Therapien, könnten direkt verfügbar sein.
  4. Mehr Transparenz für Patienten
    Die ePA gibt den Patient mehr Kontrolle über ihre Daten und erlaubt ihnen, Behandlungen besser nachzuvollziehen.
  5. Potenzial für digitale Integration
    Heilpraktiker könnten ihre Praxis langfristig auf moderne, digitale Arbeitsweisen umstellen.

Contra:

  1. Keine automatische Einbindung für Heilpraktiker
    Heilpraktiker gehören (noch) nicht zu den Leistungserbringern, die automatisch Zugriff auf die ePA erhalten.
  2. Datenschutz und IT-Sicherheit
    Kritiker befürchten mögliche Sicherheitsrisiken bei der zentralen Speicherung sensibler Gesundheitsdaten.
  3. Hoher technischer Aufwand
    Der Zugang zur ePA erfordert eine entsprechende technische Infrastruktur, die mit Kosten und Schulungsbedarf verbunden ist.
  4. Verwaltungsaufwand
    Die Nutzung der ePA könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, da Heilpraktiker bisher nicht flächendeckend in die digitale Gesundheitsstruktur eingebunden sind.
  5. Eingeschränkte Kontrolle
    Patienten entscheiden, welche Daten geteilt werden, was die Vollständigkeit der Informationen beeinflussen kann.

Häufige Fragen zur ePA

Nein, derzeit sind nur ärztliche und andere medizinische Leistungserbringer offiziell einbezogen. Heilpraktiker müssten individuell beantragen, auf die Daten zugreifen zu können.

Patient können in der ePA festlegen, welche Leistungserbringer ihre Daten sehen dürfen. Ein Zugriff durch Heilpraktiker wäre technisch möglich, wenn diese sich entsprechend zertifizieren lassen.

Die ePA wird durch die gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt. Heilpraktiker tragen die Kosten für eventuelle technische Anpassungen in ihrer Praxis.

Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Medikationspläne, Laborwerte, Röntgenbilder und vieles mehr – sofern die Patient dies freigeben.

Die ePA unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Allerdings ist jede digitale Plattform theoretisch anfällig für Angriffe, was zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordert.

Interessante Informationen für Heilpraktiker

  • Die Einführung der ePA könnte langfristig den Zugang von Heilpraktikern in die digitale Gesundheitslandschaft fördern.
  • Heilpraktiker könnten durch die ePA schneller Einblick in vorangegangene schulmedizinische Therapien erhalten und so ihre eigenen Behandlungsstrategien optimieren.
  • Der digitale Wandel im Gesundheitswesen bietet Chancen für Praxen, die sich frühzeitig anpassen und innovative Technologien integrieren.

Fazit

Die elektronische Patientenakte bringt viele Vorteile, wie eine bessere Vernetzung und eine schnellere Datenverfügbarkeit. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, insbesondere für Heilpraktiker, die bisher nicht standardmäßig einbezogen werden. Ob die ePA den Alltag von Heilpraktiker:innen erleichtert, hängt vor allem von der technischen Integration und den datenschutzrechtlichen Regelungen ab.

Unser Tipp: Bleiben Sie informiert und prüfen Sie, wie die ePA für Ihre Praxis sinnvoll genutzt werden könnte. Der digitale Wandel bietet große Chancen – auch für Heilpraktiker!

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