hp professional

Werberecht für Heilpraktiker: Was ist in der Praxiskommunikation erlaubt?

Das Werberecht für Heilpraktiker ist ein sensibles Thema, da der Spagat zwischen informativen und rechtlich zulässigen Aussagen oft eine Herausforderung darstellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und weitere Vorgaben geregelt. In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen Überblick, was Heilpraktiker in ihrer Praxiskommunikation sagen dürfen und worauf zu achten ist, um Abmahnungen zu vermeiden.

Grundlagen des Werberechts für Heilpraktiker

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, welche Aussagen in der Werbung für Heilberufe zulässig sind. Der Schutz der Patienten steht dabei im Vordergrund. Werbung für Heilpraktiker darf nicht irreführend, übertrieben oder unwissenschaftlich sein.

Wichtige Grundsätze:

  • Sachlichkeit ist Pflicht: Die Werbung muss klar, fachlich und verständlich sein.
  • Keine Heilversprechen: Aussagen wie „Ich garantiere Heilung“ oder „Mit dieser Therapie werden Sie schmerzfrei“ sind unzulässig.
  • Nachprüfbare Aussagen: Werbeaussagen müssen wissenschaftlich fundiert und belegbar sein.

Welche Aussagen sind erlaubt?

In der Praxiskommunikation dürfen Heilpraktiker folgende Inhalte verwenden:

  • Beschreibung der Leistungen: Sie dürfen sachlich über Ihre angebotenen Therapien informieren, z. B. „Schmerztherapie nach der Liebscher & Bracht Methode“ oder „Akupunktur bei Stresssymptomen“.
  • Praxisinformationen: Angaben wie Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und eine Beschreibung Ihrer Räumlichkeiten sind unproblematisch.
  • Allgemeine Gesundheitsinformationen: Blogartikel oder Social-Media-Beiträge zu Gesundheitsthemen sind erlaubt, solange sie keinen konkreten Heilversprechen enthalten.

Was ist nicht erlaubt?

Die häufigsten Fehler entstehen durch unzulässige oder übertriebene Aussagen. Vermeiden Sie insbesondere:

  • Direkte Heilversprechen: Aussagen wie „Diese Behandlung heilt Rückenschmerzen garantiert“ sind verboten.
  • Irreführende Behauptungen: Informationen dürfen nicht übertrieben oder unwahr sein, z. B. „Diese Therapie hat eine Erfolgsquote von 100 %“.
  • Vergleichende Werbung: Aussagen wie „Besser als andere Heilpraktiker in der Region“ sind ebenfalls unzulässig.
  • Werbung mit Angst: Patienten mit Aussagen wie „Ohne diese Therapie verschlechtern sich Ihre Symptome“ zu verunsichern, ist verboten.

Spezielle Fallstricke im Werberecht

Bewertungen und Testimonials

  • Erfahrungsberichte von Patienten dürfen genutzt werden, solange sie sachlich sind und keine Heilversprechen enthalten.
  • Achten Sie darauf, dass Sie keine falschen oder manipulierten Bewertungen veröffentlichen.

Bilder und Symbole

  • Vermeiden Sie Bilder, die medizinische Erfolge suggerieren (z. B. „Vorher-Nachher“-Bilder).
  • Symbole wie das Arztkreuz können irreführend sein, da sie Patienten glauben lassen könnten, Sie seien Arzt.

Werbung für Diagnosen und spezifische Erkrankungen

  • Werbung für konkrete Krankheiten ist eingeschränkt. Beispielsweise ist die Aussage „Heilpraktikerbehandlung bei Depressionen“ problematisch. Stattdessen sollten Sie allgemeiner formulieren, z. B. „Unterstützung bei psychischen Belastungen“.

Tipps für eine rechtssichere Praxiskommunikation

a) Überprüfung der Inhalte

  • Lassen Sie Ihre Website, Flyer oder Social-Media-Beiträge regelmäßig von einem Experten überprüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

b) Neutrale Sprache verwenden

  • Verwenden Sie Begriffe wie „Begleitung“, „Linderung“ oder „Unterstützung“, anstatt „Heilung“ oder „Beseitigung“.

c) Aufklärung statt Werbung

  • Präsentieren Sie sich als kompetenter Heilpraktiker, indem Sie Fachwissen und Tipps zu allgemeinen Gesundheitsthemen teilen, ohne dabei konkrete Heilversprechen zu geben.

d) Datenschutz beachten

  • Werbung sollte DSGVO-konform sein, insbesondere bei E-Mail-Newslettern oder der Nutzung von Patientenbildern.

Fazit: Sachlichkeit ist der Schlüssel

Das Werberecht für Heilpraktiker mag kompliziert erscheinen, doch mit einem klaren, sachlichen Ansatz lassen sich viele Fallstricke vermeiden. Informieren Sie Patienten ehrlich und transparent über Ihre Leistungen, ohne falsche Erwartungen zu wecken.

Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer Praxiskommunikation benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Inhalt

© 2024 hp-professional